Schwarz-Gelb lehnt SPD-Entwurf zur Verbesserung des Kitagesetzes ab

Mit ihrer Ablehnung des SPD-Antrags zur Qualitätsverbesserung der frühkindlichen Bildung und Entwicklunghaben CDU und FDP leider demonstriert, was ihnen gute frühkindliche Bildung in Sachsen wert ist: Nichts. 

Das Gesetz war von der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag unter Hinzuziehung von zahlreichen Experten über einen langen Zeitraum erarbeitet und diskutiert wurden. Laut Entwurf sollte der Personalschlüssel für die Kinderbetreuung bis 2016 schrittweise entsprechend der Empfehlungen verschiedener Gutachten und der Forderungen der Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege verbessert werden:

  1. in der Kinderkrippe von derzeit sechs auf vier, im Kindergarten von 13 auf zehn und im Hort von 22 auf 17 Kinder pro Pädagogen.
  2. Um den erhöhten Anforderungen an die Qualitätssicherung, die individuelle Förderung der Kinder und bei der Umsetzung des Bildungsplanes Rechnung zu tragen, sollte der Einsatz des Personals um die sogenannte ,kinderfreie Verfügungszeit' erweitert werden: Wer es ernst meint mit dem Bildungsplan, der muss auch den Erzieherinnen Zeit zur Planung und Auswertung von Bildungsprozessen geben. Was für Lehrer selbstverständlich ist, muss auch für Frühpädagogen möglich sein!
  3. Zudem sollte der Gesetzesentwurf dazu beitragen, die Diskriminierung von Kindern aus sozial schwachen Elternhäusern gesetzlich zu unterbinden. Jeder soll einen Anspruch auf einen ganztägigen Kitaplatz erhalten, unabhängig davon, ob seine Eltern Arbeit haben oder nicht. Einige Kommunen führen aber schon wieder sogenannte Bedarfseinschränkungen ein, weil sie finanziell mit dem Rücken an der Wand stehen. Um allen Kindern im Land, egal ob sie in armen oder reichen Kommunen leben, gleiche Chancen zu geben, muss sich der Freistaat stärker als bisher an der Finanzierung der Plätze beteiligen.
  4. Schließlich sah der Gesetzentwurf vor, die Elternbeiträge absolut zu begrenzen, um Eltern nicht immer mehr zu belasten.

Damit hatte die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag den wohl besten Gesetzesentwurf für frühkindliche Bildung in Sachsen erarbeitet, den es bisher gab. In Anbetracht der demografischen Entwicklung und der viel zu hohen Zahl Jugendlicher ohne Schulabschluss, können wir es uns nicht mehr leisten, auch nur ein Kind auf der Strecke zu lassen. Die Grundlagen dafür werden in den ersten sechs Jahren gelegt – in der Familie und in guten Kitas. Wer dort spart wird später viel draufzahlen – im Zusammenleben der Gesellschaft und wirtschaftlich.

CDU und FDP haben es immer noch nicht verstanden und tragen für die Folgelasten die Verantwortung. Die Ablehnung des Gesetzentwurfs war ein Akt kurzsichtiger Politik.

Das Nachsehen haben also Sachsens Kinder und Familien, die Kommunen, die Erzieherinnen und Erzieher. Auf der Strecke bleibt ein Stück Zukunftsfähigkeit des ganzen Landes.

Und dennoch: Die SPD-Fraktion wird auch weiterhin für eine Qualitätssteigerung der Kitabetreuung kämpfen und sich nicht zurückziehen.

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