Kleine Anfrage zur Schulleiterbesoldung
Zahlreiche sächsische Schulleiter werden nicht gemäß den eigentlich den dafür vorgesehenen Kriterien beschäftigt und bezahlt. Eva-Maria Stange möchte in ihrer Kleinen Anfrage dazu die Verfahrensweisen der Sächsischen Staatsregierung erfahren, nach denen sie die betroffenen Schulleiter entweder entsprechend entlohnt oder eben nicht.
In ihrer Antwort weist die Sächsische Staatsregierung auf die entsprechenden Richtlinien hin, welche sie ggü. den hiesigen Schulleitern anwendet. So würden die jeweiligen Ansprüche an eine gerechte Schulleiterbesoldung nicht automatisch an die betroffenen Personen ausgezahlt; stattdessen würden diese erst im Laufe der Jahre erworben. So führe z.B. eine Beförderung nicht automatisch zu einer einer Höhereingruppierung - ganz abgesehen davon, dass bei weitem nicht alle Schulleiter verbeamtet werden.