Antrag auf Landesförderprogramm für benachteiligte Jugendliche
Die Bundesregierung hat sowohl die finanziellen wie auch inhaltlichen Rahmenbedingungen für spezielle soziale Projekte (ESF-Fördermittel), die sich um z.B. Schulverweigerer kümmern, geändert. Damit endet deren Förderperiode Ende August. Das betrifft auch zahlreiche Projekte in Sachsen.
Obzwar sie sich für eine Folgeförderung bewerben, so ist die Zukunft dieser Einrichtungen unsicher. Denn eine etwaig wegfallende Bundesfinanzierung können bisher weder der Freistaat noch die Kommunen ausgleichen. Dadurch scheinen immense Potentiale in Gefahr. Denn in der Vergangenheit konnten sie durch ihre Arbeit Kontakt mit Betroffenen Jugendlichen aufnehmen und ihnen die Bedeutung eines erfolgreichen Schulabschlusses für ihre eigene Zukunft deutlich machen.
Der Freistaat Sachsen sollte hier tätig werden. Denn er benötigt dringend Fachkräfte. Insofern gilt es um so mehr, die Schulabrecherquoten - mit Hilfe ebensolcher Programme - weiter zu minimieren. Daher scheint ein eigenes Landesprogramm nötig.
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