Parlamentarische Anfragen zum Thema Bildung

Große Anfrage zum Stand und den Perspektiven der beruflichen Bildung im Freistaat Sachsen

Der Arbeitsmarkt befindet sich im stetigen Wandel. Neue Dienstleistungsberufe und die ständige Fortentwicklung in den industriellen Berufen erfordern zunehmend eine komplexere Ausbildung der Arbeitnehmer/innen.

In diesem Sinne ist eine zukunfts- und bedarfsorientierte Ausbildung der Fachkräfte die Voraussetzung für Wachstum und Wohlstand der Gesellschaft und des Einzelnen. Denn nur wer gut (aus)gebildet ist, wird auf dem Arbeitsmarkt auch eine die eigenen Lebensverhältnisse fördernde Anstellung finden und sich damit gesellschaftlich integriert fühlen.

Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage über Rechtsextremismus und Schule in Sachsen

Dr. Eva-Maria Stange, MdL wollte wissen, welche Erkenntnisse die Staatsregierung über Vorfälle in den letzten fünf Jahren mit rechtsextremistischen, ausländerfeindlichen bzw. antisemitischen Hintergründen an sächsischen Schulen gesammelt hat. Darüber hinaus wollte Frau Dr. Stange wissen, welche Fort- und Weiterbildungsangebote den Lehrkräften und Schulen von Seiten des Staatsministeriums für Kultus und Sport, sowie der Landeszentrale für politische Bildung zur Verfügung stehen.

Schulnetzplanung der Berufsschulzentren

In einer Kleinen Anfrage an die Staatsregierung wollte Frau Dr. Eva-Maria Stange, MdL erfahren, wie sich die Beruflichen Schulzentren in Sachsen entwickeln werden. Unter anderem verweist Frau Stange auf die derzeitigen Entwicklungen in Dresden. Dort sollen laut Entwurf der Schulnetzplanung ganze Berufsschulzweige ins außerstädtische Umland nach Meißen oder Pirna verlegt werden.

 

Unter anderem wollte Frau Dr. Stange wissen:

Kleine Anfrage zur Schulleiterbesoldung

Zahlreiche sächsische Schulleiter werden nicht gemäß den eigentlich den dafür vorgesehenen Kriterien beschäftigt und bezahlt. Eva-Maria Stange möchte in ihrer Kleinen Anfrage dazu die Verfahrensweisen der Sächsischen Staatsregierung erfahren, nach denen sie die betroffenen Schulleiter entweder entsprechend entlohnt oder eben nicht.

In ihrer Antwort weist die Sächsische Staatsregierung auf die entsprechenden Richtlinien hin, welche sie ggü. den hiesigen Schulleitern anwendet.

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