Mündliche Anfragen dienen den Abgeordneten dazu, die Staatsregierung über einen konkreten Sachverhalt zeitnah und unkompliziert zu befragen. Hierfür sendet das Mitglied des Landtags seine Anfrage dem themenspezifisch zuständigen Ministerium zu, sodass das verantwortliche Regierungsmitglied den Tatsachen entsprechend darauf antworten kann. Mündliche Anfragen haben aber im Vergleich zu den schriftlichen Anfragen den Vorteil, dass der bzw. die Abgeordnete das Recht hat, eine unvorbereitete Nachfrage zu stellen.