SPD Bildungsexpertin fordert Meister-BAföG auch für Erzieherinnen
Dr. Eva-Maria Stange: "Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz ist längst überfällig"
"Meister-BAföG darf künftig nicht mehr nur für einige Berufsgruppen zur Verfügung gestellt werden, sondern muss als Aufstiegsfortbildungsförderung für alle gelten", sagte SPD -Bildungsexpertin und Wissenschaftsministerin Eva-Maria Stange heute in Dresden. So könnten Handwerker/innen, Techniker/innen, Fachkaufleute, Fachkrankenpfleger/innen, Betriebsinformatiker/innen, Programmierer/innen oder Betriebswirt/innen bereits heute Meister-BAföG beantragen. Es sei aber nicht einzusehen, dass zum Beispiel Erzieherinnen nicht davon profitieren könnten und sich aus finanziellen Gründen oft gegen eine Weiterbildung entscheiden müssten. Insgesamt habe sich das Meister-BAföG bewährt. Dies zeige sich nicht allein an der steigenden Zahl der BAföG Empfänger. Das Statistische Landesamt Sachsen hatte heute mitgeteilt, dass sich die Zahl der Empfänger von Meister-BAföG im Vergleich zum vergangenen Jahr um vier Prozent erhöht hatte. (Insgesamt: 6490)
Darüber hinaus sei es unabdingbar, dass auch in Sachsen endlich auch die Weiterbildung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen gesetzlich geregelt werde. Die SPD habe in dieser Legislatur einen entsprechenden Gesetzentwurf für ein sächsisches Weiterbildungsgesetz vorgelegt. "Das war aber mit dem Koalitionspartner nicht zu machen. Offenbar hat die CDU kein Interesse daran, Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen unter anderem das Recht auf bezahlten Weiterbildungsurlaub für mindestens eine Woche pro Jahr einzuräumen. Das macht deutlich, wessen Interessen die CDU tatsächlich vertritt", so Eva-Maria Stange. "Jeder Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer muss es möglich sein, an einer einwöchigen Weiterbildungsveranstaltung teilzunehmen. Gerade in der Krise gilt: Qualifizieren statt entlassen." Andere Länder seien da viel weiter. Insgesamt haben bereits 12 Bundesländer ein entsprechendes Gesetz, so auch die anderen ostdeutschen Länder wie Sachsen-Anhalt, Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern.