Satzungen zur Schülerbeförderung schüren soziale Ungerechtigkeit

Zu immer wieder auftretenden Beschwerden von Eltern im Zusammenhang mit der Schülerbeförderung ihrer Kinder erklärt Dr. Eva-Maria Stange, stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag:

„Die Ungerechtigkeiten bei der Schülerbeförderung müssen ein Ende haben. Die freie Wahl der Schule ist ein Verfassungsrecht, das nicht durch Entscheidungen einzelner Kreistage eingeschränkt werden darf. Es kann nicht sein, dass nur noch Eltern, die sich die Schülerbeförderung ihrer Kinder zur gewünschten Bildungseinrichtung auch leisten können, diese freie Wahl ausüben können. Diese soziale Benachteiligung nimmt die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag nicht hin – ebenso wenig wie die Abhängigkeit der Bildungschancen vom Geldbeutel der Eltern.

Gegenwärtig sehen die Schülerbeförderungssatzungen vieler Kreise nur dann eine Fahrtkostenerstattung vor, wenn die nächstgelegene Schule besucht wird. Damit wird aber die freie Wahl der Schule massiv eingeschränkt. Nach meiner Auffassung sind daher viele Satzungen zur Schülerbeförderung rechtswidrig – auf jeden Fall führen sie aber zu gravierenden sozialen Ungerechtigkeiten.

In einem konkreten Fall in Bannewitz werden die Kosten für den Transport eines behinderten Kindes zur Schule nicht erstattet, da die Bildungseinrichtung 500 Meter weiter vom Wohnort der Eltern entfernt ist, als die Nächstgelegene. Es kann nicht sein, dass Eltern, die für ihr Kind ein besonderes Schulprofil wählen oder an der Qualität einer Schule orientieren, am Ende draufzahlen. So wird die soziale Spaltung der Gesellschaft weiter vorangetrieben. Deshalb fordern wir die wirkliche Gewährleistung des Rechts auf die freie Schulwahl – auch über die Schülerbeförderung."

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