Dr. Eva-Maria Stange: „Zweite Chance für beruflich Qualifizierte“
SPD-Bildungsexpertin will Anteil der beruflich Qualifizierten an den Hochschulen verdreifachen
„Es gibt nicht nur den goldenen Weg über das Abitur zum Studium. Wer erst einen Beruf erlernt, muss leichter als bisher eine zweite Chance bekommen“, sagte SPD Bildungsexpertin und Wissenschaftsministerin Dr. Eva- Maria Stange zu Beginn des neuen Lehrjahres. Gut qualifizierten und hochmotivierten Facharbeitern müsse der berufliche Aufstieg durch ein Studium möglich sein. Durchlässigkeit im Bildungssystem dürfe nicht an der Schwelle zum Hörsaal Halt machen. Ziel müsse es sein, den Anteil der beruflich Qualifizierten - der derzeit bei weniger als einem Prozent liegt - in den kommenden Jahren zu verdreifachen. Die sächsische Wirtschaft werde diese hoch qualifizierten Fachleute in den kommenden Jahren dringend benötigen.
Die Bildungspolitikerin verwies darauf, dass Sachsens Hochschulen mit dem seit diesem Jahr geltenden neuen Hochschulgesetz für beruflich Qualifizierte ohne Abitur geöffnet und der Übergang zur Hochschule deutlich vereinfacht worden sei. „Sachsens neues Hochschulgesetz sieht einen Hochschulzugang für Meister und einen erleichterten Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte vor. Das heißt konkret: Wer einen Meister in der Tasche hat, kann fachspezifisch an allen sächsischen Hochschulen studieren. Die Hochschulen können auch Berufstätigkeit oder Berufsausbildung als gleichwertige Hochschulzugangsberechtigung anerkennen. Mit Blick auf den wachsenden Bedarf an Hochschulabsolventen sei es wichtig, dass die sächsischen Hochschulen künftig mehr berufsbegleitende Teilzeitstudiengänge anbieten. „Hier gibt es noch viel Potenzial, gerade wenn es darum geht, Jugendlichen und beruflich Erfahrenen bessere Aufstiegschancen zu ermöglichen und bereits erworbene berufliche Qualifikationen auf das Studium anzurechnen.“
Eva-Maria Stange forderte darüber hinaus, neue finanzielle Anreize zu schaffen, damit mehr beruflich Qualifizierte den Schritt an die Hochschule oder Berufsakademie auch tatsächlich wagten. Dazu gehören Stipendien der Wirtschaft ebenso wie eine Änderung des Ausbildungsförderungsgesetzes. „BAföG muss über das 30. Lebensjahr hinaus gezahlt werden, damit ein Studium auch zu einem späteren Zeitpunkt aufgenommen werden kann. Gerade bei dieser Zielgruppe gibt es eine Hemmschwelle auf dem Weg zum Studium, weil dabei auf Einkommen verzichtet werden muss, vor allem wenn zu diesem Zeitpunkt schon Familie da ist.“