Bibliotheken in Sachsen droht Kahlschlag – Forderung nach gesetzlicher Pflichtaufgabe
Anlässlich der Beratungen zum Sächsischen Haushalt sowie den bekannt gewordenen KürÂzungsplänen der Staatsregierung im Kulturbereich erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Bildung (AfB) in der SPD, Dr. Eva-Maria Stange:
Die Öffentlichen Bibliotheken des Freistaates arbeiten bereits seit Jahren nahe dem unÂteren Limit. Verheerend werden sich daher die von der Staatsregierung vorgesehenen KürÂzungen im Kulturbereich auswirken, da die Öffentlichen Bibliotheken als sog. freiwillige Aufgabe der Kommunen nicht verpflichtend unterhalten werden müssen, obwohl sie einen Bildungsauftrag verfolgen. Sie sind nicht nur von den Mitteln ihrer Träger, sondern in starkem Maße von den Zuweisungen aus den Kulturräumen abhänÂgig. Die Kürzungen der Kulturraummittel um ca. 9 Mio. € heißt auch, die Bibliothekslandschaft Sachsens kaputt zu sparen.
Der Freistaat verfügt (noch) über ein dichtes Netz kommunaler ÖffentÂlicher Bibliotheken (Stadt- und Gemeindebibliotheken). Diese sind nicht nur lokale Orte der Begegnung, der Bildung und der Integration. In Regionen, die nicht zugleich auch Hochschulstandort sind, übernehmen Öffentliche Bibliotheken zusätzlich eine bildungsÂstrategische „Brückenfunktion“ und gewährleisten dort die systematische Befriedigung des Informationsbedürfnisses aller Bürgerinnen und Bürger. Die Bibliotheksstatistik 2009 für die ÖfÂfentlichen Bibliotheken Sachsens macht jedoch deutlich, dass sich dieses Netz zunehmend in Auflösung befindet.
Infolge der Mindereinnahmen der öffentlichen Hand kam es im vergangenen Jahr vermehrt zu Bibliotheksschließungen im Freistaat. Betroffen waren zunächst vordergründig die Zweigstellen mittlerer und größerer Bibliothekssysteme, deren Zahl sich von 118 auf 104 verringerte. Nicht weniger problematisch gestaltet sich die PersoÂnalsituation: Von den verbliebenen 524 Öffentlichen Bibliotheken werden lediglich 203 hauptamtlich geführt, wobei hiervon bereits 22 gänzlich auf den Einsatz von Fachpersonal verzichten, 87 teilweise. Ehrenamtliches Engagement ist gut und wichtig, kann aber den Bibliothekar nicht ersetzen.
Durch die schwindende Netzdeckung und die damit verbundene Konzentration auf eine Zentralbibliothek entstehen erheblich längere Wege, die vor allem Kinder und Ältere, sowie ländliche Regionen von den Bibliotheken abschneiden werden. Andererseits trägt die tendenzielle Entprofessionalisierung dazu bei, dass außerschulische Bildung mangels fachlicher und bibliothekspädagogischer Konzepte und Beratung massiv an Qualität verliert.
Bibliotheken sollten als Teil des Bildungssystems ebenso wie Schulen und Kitas zum gesetzlich verpflichtenden Auftrag des Staates und der Kommunen gehören. Das Kulturraumgesetz reicht in Sachsen als Schutz offenbar nicht aus.